Seminare für Betriebsräte
Kompaktseminar SBV Aktuell
Kurze Beschreibung
Rechte und Pflichten der SBV / Pflichten des Arbeitgebers / Aktuelle Gesetzeslage / Praxistipps
Seminarnummer
3145-01
Gebühr*
1-2 TN 980 €, ab 3 TN 940 €, ab 5 TN 900 €, ab 7 TN 860 € pro Person
Termin
Montag 03.06.2013, 15.00 Uhr,
bis Freitag 07.06.2013
Ort
Hotel
ARCOTEL Rubin
Vollpension
p. Pers.*
159 €
Tagungspauschale
p. Pers./Tag*
inkl.
* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.
Nach deutschem Recht hat die Schwerbehinderten-vertretung die Aufgabe, die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen im Arbeitsleben zu vertreten.
Um rechtssicher handeln zu können und ihren umfangreichen Aufgaben und Pflichten gerecht zu werden, benötigen neue und erfahrene Mitglieder der SBV aktuelles Wissen über die gesetzlichen Bestimmungen und die vielfältigen Leistungen, die durch verschiedene Ämter gewährt werden können.
Zu den zahlreichen Aufgaben der SBV gehören die Beratung schwerbehinderter Mitarbeiter, die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers, ggf. auch die Durchführung einer jährlichen Versammlung schwerbehinderter Arbeitnehmer.
Ihr Referent: Professor Franz Josef Düwell, gehört zu den erfahrensten Rechtswissenschaftlern für das Sachgebiet der Schwerbehindertenvertretung. Seine Zusammenfassung der aktuellen Gesetzgebung und wichtiger Neuerungen rundet er durch zahlreiche sofort umsetzbare Praxistipps für Ihre SBV-Arbeit ab.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte
- Anerkennungsverfahren
- Grad der Behinderung
- Beschäftigungsquote und Ausgleichsabgabe
- Kündigungsschutz
- Besondere Unterstützungsleistungen, z. B. technische Hilfsmittel, Arbeitsassistenz, Fortbildungen
- Besondere arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)
- Die Rechtsstellung der SBV
- Beteiligungsrechte der SBV gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat
- Die Aufgaben und Pflichten der SBV
- Gesamt- und Konzern-SBV
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Zusammenarbeit mit Integrationsamt, Bundesagentur für Arbeit und Sozialversicherungsträgern
- Beratung und Durchsetzung der Rechte schwerbehinderter Menschen
- Abschluss einer Integrationsvereinbarung
Aktuelle Gesetzeslage und Praxistipps
- Neuerungen im Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
- Neuerungen im Arbeits- und Arbeitszeitrecht
- Neuerungen im AGG
- Aktuelles zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
- Pflichten des Arbeitgebers
- Leistungen an den Arbeitgeber
- Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
- Effiziente Zusammenarbeit mit Ämtern und Behörden
- Integrationsfachdienst der Integrationsämter
- Technischer Beratungsdienst
- Arbeitsagenturen
- Rentenversicherung
Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter.
Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme gem. § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. den Bestimmungen der LPVGe und gem. § 96 SGB IX.