Seminare für Betriebsräte
AR 2: Erweiterung der arbeitsrechtlichen Grundlagen
Kurze Beschreibung
Kompetenzen erweitern
- mit Besuch beim Arbeitsgericht -
Seminarnummer
1085 AR2
Gebühr*
1. TN 1.480,00 €, 2. TN 1.430,00 €, weitere TN 1.380,00 €
Termin
Montag 17.03.2025, 15.00 Uhr,
bis Freitag 21.03.2025
Ort
Hotel
Hotel Kaiserhof
Vollpension
p. Pers.*
930,00 €
* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.
Informationsblatt AR2
Dieses Seminar beschäftigt sich mit speziellen arbeitsrechtlich relevanten Fragestellungen und bietet für den Betriebsrat die Möglichkeit, Arbeitsumstände arbeitnehmergerecht zu gestalten. Daneben werden aktuelle Entwicklungen in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung aufgezeigt.
Leicht verständlich und praxisnah werden Ihnen die notwendigen arbeitsrechtlichen Kenntnisse vermittelt.
Teil A: Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
Betriebsbedingte Kündigung / Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen
- Zwingende Voraussetzungen bzw. betriebsbedingte Gründe
- Änderungskündigung
- Widerspruch und Bedenken des Betriebsrates
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Abfindung
- Auswahlkriterien/betroffene Arbeitnehmer
- Verhinderung/Begleitung durch den Betriebsrat
Verhaltensbedingte Kündigung / Abmahnung
- Verdachtskündigung und „Vertrauensverlust“, neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung
- Verhaltensbedingte Gründe
- Erforderlichkeit einer vorhergehenden Abmahnung, Anhörung, Gegendarstellung, Personalakte, Abmahnungsprozess
- Einbindung des Betriebsrates und freiwillige Betriebsvereinbarung
Personenbedingte Kündigung
- Die personenbedingten Gründe / erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
- Verantwortung des Betriebsrates
Arbeitslosengeld, Sperrfristen, Hartz IV
Teil B: Maßnahmen zur Arbeitsplatzerhaltung (BEM)
SGB IX: Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Mitwirkungspflicht des Betriebsrates bei der Einrichtung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Mitwirkungspflicht des Betriebsrates bei der Einrichtung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
- Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Gesundheitsmanagements
- Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Umsetzung eines Eingliederungsmanagements
- Kündigungsprävention
- Kündigung wegen angeblicher Schlechtleistung
- Kündigung wegen Krankheit
- Leidensgerechte Anpassung und Veränderung des bisherigen Arbeitsplatzes
- Die Beteiligung von Sozialleistungsträgern und Integrationsamt
- Die Beteiligung des Werks- oder des Betriebsarztes
- Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
- Die Bildung eines Integrationsteams
- Sicherung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht
- Abschluss einer Betriebsvereinbarung
- Initiativrecht des Betriebsrates
- Krankenrückkehrgespräche
Zielgruppe: Alle Betriebsratsmitglieder, die bereits ein AR 1 Grundlagenseminar besucht haben.
Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.