Seminare für Betriebsräte
AR 3: Vertiefung und Erweiterung der arbeitsrechtlichen Grundlagen
Kurze Beschreibung
Fallstudien zu praktischen individualrechtlichen Problemen
- mit Besuch beim Bundesarbeitsgericht -
Seminarnummer
1125 AR3
Gebühr*
1. TN 1.490,00 €, 2. TN 1.440,00 €, weitere TN 1.400,00 €
Termin
Montag 01.09.2025, 15.00 Uhr,
bis Freitag 05.09.2025
Ort
Hotel
Hotel am Schlosspark
Vollpension
p. Pers.*
880,00 €
* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.
Informationsblatt AR3
Sowohl bei Kündigungen und Personalabbau als auch bei der Regelung von Arbeitszeiten und Entlohnung hat der Betriebsrat ein gewichtiges Wort mitzusprechen. Um diese Rechte wahrnehmen zu können, sind vertiefte Kenntnisse über das sogenannte „Individualarbeitsrecht“ zwingend erforderlich. Ein Besuch beim Bundesarbeitsgericht gibt Ihnen Einblick in arbeitsgerichtliche Verfahren in höchster Instanz.
Ansprüche des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis
- Ansprüche aus Gesetz
- Ansprüche aus Tarifvertrag
- Ansprüche aus Betriebsvereinbarung
- Ansprüche aus Vertrag
- Ansprüche aus betrieblicher Übung
- Günstigkeitsprinzip
Änderung und Kürzung vertraglicher Ansprüche
- Änderungsvertrag und Änderungskündigung
- Tarifvertrag
- Verzicht
- Betriebliche Übung
- Befristung
- Gesetzliche Hebel
Änderung und Kürzung von Ansprüchen aus Betriebsvereinbarung
- Wirkstruktur von Betriebsvereinbarungen
- Neue, ablösende Betriebsvereinbarung
- Anspruchsverzicht
- Kündigung oder Fristablauf
- Nachwirkung
- Praxisbeispiel: Sanierungsbetriebsvereinbarung
Änderung und Kürzung von Ansprüchen aus Tarifvertrag
- Zustandekommen und Geltung von Tarifverträgen
- Lohn- und Gehaltstarifvertrag
- Bezugnahmeklauseln
- Nachwirkung des Tarifvertrages
- Austritt aus dem Arbeitgeberverband und seine Folgen
- Änderung tariflicher Ansprüche durch Vertrag oder
Betriebsvereinbarung
Betriebe ohne Tarifvertrag
- Lösungsansätze im Hinblick auf begrenzte Regelungsmöglichkeiten in einer Betriebsvereinbarung
- Vor- und Nachteile einer Regelungsabrede
Betriebsübergang § 613 a BGB
- Regelungen des § 613 a BGB
- Abgrenzung Unternehmen, Betrieb und Betriebsteil
- Mögliche Folgen für die Beschäftigten (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag)
- Beteiligung des Betriebsrates
Neue rechtliche Tendenzen und Rechtsauslegungen im Arbeitsrecht
- Neue Urteile
- Einfluss des Europäischen Arbeitsrechts auf deutsches Arbeitsrecht
PRAXIS EXTRA: Besuch des Bundesarbeitsgerichts
- Praxis der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Prozessbevollmächtigte
- Kostentragung
- Teilnahme am Verfahren
- Vor- und Nachbereitung der Verhandlung
- Fallbezogene Diskussion im Seminar
Zielgruppe: Alle Betriebsratsmitglieder, die bereits ein AR 1- und AR 2-Seminar besucht haben.
Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.