Seminare für Betriebsräte


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AR 2: Erweiterung der arbeitsrechtlichen Grundlagen

Kurze Beschreibung

Kompetenzen erweitern
- mit Besuch beim Arbeitsgericht -

Seminarnummer

1085 AR2

Gebühr*

1. TN 1.480,00 €, 2. TN 1.430,00 €, weitere TN 1.380,00 €

Termin

Montag 01.09.2025, 15.00 Uhr,
bis Freitag 05.09.2025

Ort

Münster

Hotel

Hotel Kaiserhof

Vollpension
p. Pers.*

930,00 €


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* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.

Informationsblatt AR2

Dieses Seminar beschäftigt sich mit speziellen arbeitsrechtlich relevanten Fragestellungen und bietet für den Betriebsrat die Möglichkeit, Arbeitsumstände arbeitnehmergerecht zu gestalten. Daneben werden aktuelle Entwicklungen in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung aufgezeigt.
Leicht verständlich und praxisnah werden Ihnen die notwendigen arbeitsrechtlichen Kenntnisse vermittelt.

Teil A: Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber

Betriebsbedingte Kündigung / Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen

  • Zwingende Voraussetzungen bzw. betriebsbedingte Gründe
  • Änderungskündigung
  • Widerspruch und Bedenken des Betriebsrates
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Abfindung
  • Auswahlkriterien/betroffene Arbeitnehmer
  • Verhinderung/Begleitung durch den Betriebsrat

Verhaltensbedingte Kündigung / Abmahnung

  • Verdachtskündigung und „Vertrauensverlust“, neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung
  • Verhaltensbedingte Gründe
  • Erforderlichkeit einer vorhergehenden Abmahnung, Anhörung, Gegendarstellung, Personalakte, Abmahnungsprozess
  • Einbindung des Betriebsrates und freiwillige Betriebsvereinbarung

Personenbedingte Kündigung

  • Die personenbedingten Gründe / erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
  • Verantwortung des Betriebsrates

Arbeitslosengeld, Sperrfristen, Hartz IV

Teil B: Maßnahmen zur Arbeitsplatzerhaltung (BEM)

SGB IX: Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Mitwirkungspflicht des Betriebsrates bei der Einrichtung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Mitwirkungspflicht des Betriebsrates bei der Einrichtung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne betriebliches Wiedereingliederungsmanagement
  • Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Gesundheitsmanagements
  • Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Umsetzung eines Eingliederungsmanagements
  • Kündigungsprävention
  • Kündigung wegen angeblicher Schlechtleistung
  • Kündigung wegen Krankheit
  • Leidensgerechte Anpassung und Veränderung des bisherigen Arbeitsplatzes
  • Die Beteiligung von Sozialleistungsträgern und Integrationsamt
  • Die Beteiligung des Werks- oder des Betriebsarztes
  • Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
  • Die Bildung eines Integrationsteams
  • Sicherung des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht
  • Abschluss einer Betriebsvereinbarung
  • Initiativrecht des Betriebsrates
  • Krankenrückkehrgespräche

Zielgruppe: Alle Betriebsratsmitglieder, die bereits ein AR 1 Grundlagenseminar besucht haben.

Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.

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