Seminare für Betriebsräte
BR 3: Vertiefung und Erweiterung der Grundlagen der Betriebsratsarbeit
Kurze Beschreibung
Umsetzung von Mitbestimmung
- mit Besuch beim Arbeitsgericht -
Seminarnummer
1105 BR3
Gebühr*
1. TN 1.490,00 €, 2. TN 1.440,00 €, weitere TN 1.400,00 €
Termin
Montag 18.11.2024, 15.00 Uhr,
bis Freitag 22.11.2024
Ort
Hotel
Hotel am Schlosspark
Vollpension
p. Pers.*
796,00 €
* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.
In diesem Seminar lernen Sie die Besonderheiten von Regelungsabrede und Betriebsvereinbarungen kennen. Außerdem erhalten Sie umfangreiche Informationen, wie Sie Ihre Rechte notfalls auch unter erschwerten Bedingungen umsetzen können.
Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
- Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen
- Besondere Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsvereinbarungen
- Abgrenzung zur Regelungsabrede und sonstige Vereinbarungen
- Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Abgrenzung zum Tarifvertrag
Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Außergerichtliche Einigung
- Das Einigungsstellenverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz
- Das Beschlussverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Besondere Maßnahmen und Beschlussverfahren
- Der allgemeine und besondere Unterlassungsanspruch
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Zwangsgelder und Ordnungsgelder
- Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
Praktische Umsetzung von Beteiligungsrechten
- Umgang mit Widerstand
- Einschaltung von Rechtsanwälten
- Kostentragung
- Prozessrisiko
- Erarbeitung von Alternativen
- Verhandlungstaktik
Haftung des Betriebsrates
- Schulungskosten
- Geheimhaltungspflichten
- Kündigungsrisiko durch Betriebsratsarbeit
- Bußgeld und Strafvorschriften
PRAXIS EXTRA: Besuch beim Arbeitsgericht
- Teilnahme am Verfahren
- Vor- und Nachbereitung der Verhandlungen
- Fallbezogene Diskussion im Seminar
Zielgruppe: Alle Betriebsratsmitglieder, die bereits ein BR 1- und BR 2-Seminar besucht haben.
Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.