Seminare für Betriebsräte


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Datenschutz und Mitbestimmung

Kurze Beschreibung

Mitbestimmungsrechte und Pflichten des Betriebsrates

Seminarnummer

Datenschutz

Gebühr*

1. TN 1.290,00 €, 2. TN 1.240,00 €, weitere TN 1.200,00 €

Termin

Montag 27.10.2025, 15.00 Uhr,
bis Freitag 31.10.2025

Ort

Hamburg

Hotel

Innside Inn

Vollpension
p. Pers.*

960,00 €


Zur Online-Anmeldung

* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.

Informationsblatt Datenschutz

Am 25. Mai 2018 ist die EU-DSGVO in Kraft getreten. Damit wurde das Datenschutzrecht
innerhalb Europas vereinheitlicht. Dennoch bleibt Spielraum für die nationalen Gesetzgeber, im
Rahmen bestehender Öffnungsklauseln Regelungen aufzustellen.
Was ändert sich mit dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Welche
Konsequenzen ergeben sich für die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis? Wie
müssen Arbeitgeber und Betriebsräte bestehende Vereinbarungen anpassen?
Dieses Seminar gibt klare Antworten.

  • Einführung in den Beschäftigtendatenschutz
  • Rechtmäßiger Umgang mit Beschäftigtendaten
  • Mitbestimmungsrechte des BR / Ausübung der Mitbestimmungsrechte
  • Telefon-/Internet-Überwachung
  • Datenverarbeitung im Betriebsrat
  • Rechtsfolgen bei Datenschutzverstößen
  • Welche Auswirkungen hat die EU-DSGVO auf die datenschutzrechtlichen Grundlagen?
  • Was bedeutet das Inkrafttreten der EU-DSGVO für den Beschäftigtendatenschutz?
  • Warum müssen bestehende betriebliche Vereinbarungen angepasst werden, und was ist bei
    IT-Systemen neu oder anders zu regeln?
  • Welche Mitbestimmungsrechte können die Interessenvertretungen ausüben?
  • Welche neuen Entwicklungen gibt es zur ständigen Erreichbarkeit, zum Datenschutz bei
    Cloud-Systemen oder zum Datenschutz von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis?
  • Welche Auswirkungen haben aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts?

In diesem Seminar lernen Sie Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten als Betriebsrat kennen
und machen sich mit den zugunsten der Mitarbeiter geltenden Datenschutzverordnungen
vertraut.

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