Seminare für Betriebsräte
Erfolgreiche Verhandlungsführung und Konfliktlösung
Kurze Beschreibung
Erfolgreiche Verhandlungsführung und Konfliktlösung
Seminarnummer
5025 K2 VERHANDLUNG
Gebühr*
1. TN 1.580,00 €, 2. TN 1.540,00 €, weitere TN 1.500,00 €
Termin
Montag 16.09.2024, 15.00 Uhr,
bis Freitag 20.09.2024
Ort
Hotel
Dorint Hotel Augsburg
Vollpension
p. Pers.*
916,00 €
* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.
Erfolgreiche Verhandlungsführung und Konfliktlösung
Aufbauend auf grundlegenden Kommunikationskompetenzen werden in diesem Seminar Verhandlungstechniken vermittelt, die den Erfolg Ihres Betriebsratsgremiums entscheidend verbessern können.
Darüber hinaus erlernen Sie Techniken und Methoden zur situationsbedingten Konfliktlösung im Betriebsratsteam, mit Arbeitgebern sowie mit Kollegen. Alle Kommunikationsstrategien, die Ihnen in der Konfliktlösung im Unternehmen helfen, können Sie auch erfolgreich einsetzen, um die Arbeit innerhalb des Betriebsratsteams reibungsloser und erfolgreicher zu gestalten.
Erfolgreiche Verhandlungsführung
- Psychologie einer Verhandlung
- Wer sind die beteiligten Personen?
- Mit welcher Haltung gehen Menschen in eine Verhandlung?
- Typische Verhandlungsabläufe
- Wie kann die Verhandlungsführung konstruktiv gestaltet werden?
- Welche Haltung fördert eine konstruktive Verhandlungsführung?
- Manipulationen verstehen und damit umgehen lernen
- Schwierige Verhandlungssituationen bewältigen
Methodik: Praxisnahe Übungen fördern die individuelle Verhandlungskompetenz in konkreten Situationen.
Kommunikation in Konfliktsituationen
- Kommunikationsgrundlagen
- Gespräche partnerschaftlich führen
- Gewaltfreie Kommunikation
- Moderation von Konflikten
Erste Hilfe zur Lösung von Konflikten
- Konflikte: Diagnose und Lösungsstrategien
- Umgang mit unterschiedlichen Konfliktsituationen
- Strategien zur Konfliktlösung
Zielgruppe: Alle Betriebs- und Wirtschaftsausschussmitglieder sowie Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die Aufgrund ihrer Tätigkeit über ein gutes kommunikatives Profil verfügen müssen.
Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates sowie für Wirtschaftsausschussmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG. Kostenübernahme für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gem. §§675, 670 BGB.