Seminare für Betriebsräte


Zurück

Rhetorik und Gesprächsführung

Kurze Beschreibung

Grundlagen der Kommunikation

Seminarnummer

5015 K1 RHETORIK

Gebühr*

1. TN 1.580,00 €, 2. TN 1.540,00 €, weitere TN 1.500,00 €

Termin

Montag 16.09.2024, 15.00 Uhr,
bis Freitag 20.09.2024

Ort

Augsburg

Hotel

Dorint Hotel Augsburg

Vollpension
p. Pers.*

916,00 €


Zur Online-Anmeldung

* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.

Das Seminar beleuchtet verschiedene Grundlagen und Methoden des Kommunikationsthemas.
Wie gestalten wir eine Rede und stellen die Arbeit des Betriebsrats in einer Betriebsversammlung dar? Wie können wir das Gespräch und Verhandlungen positiv führen? Wie kommunizieren wir im Betriebsratsteam und wie können wir Konflikte erfolgreich lösen? Die Themen werden besprochen und praxisnah eingeübt.
Während für die Managementebene von Unternehmen der Besuch von Kommunikationsseminaren selbstverständlich geworden ist, unterschätzt manch ein Betriebsrat immer noch die Bedeutung kommunikativer Fähigkeiten und bremst sich so selbst aus. Holen Sie den kommunikativen Vorsprung der Geschäftsführung jetzt auf!

Rhetorik

  • Das Redemanuskript
  • Die Gestaltung der Rahmenbedingungen der Rede
  • Der sichere Auftritt / Meistern des Lampenfiebers
  • Der interessante Redeanfang
  • Strukturierung von Reden in unterschiedlichen Redesituationen
  • Der pointierte Redeschluss
  • Die Sprach / Pausentechnik / stimmliche Akzentuierung des Redners
  • Natürliche, die Rede unterstützende, Mimik und Gestik

Erfolgreiche Gesprächsführung

  • Partnerschaftliche Gesprächsführung
  • Klärung der Ausgangslage in Verhandlungen und Gesprächen
  • Verbale und nonverbale Signale registrieren und aussenden
  • Manipulationen verstehen und damit umgehen lernen
  • Verhalten in der Verhandlung
  • Schwierige Verhandlungssituationen bewältigen
  • Praxisnahe Übungen fördern die individuelle Verhandlungskompetenz in konkreten Situationen.

Zielgruppe: Alle Betriebsrats- und Wirtschaftsausschussmitglieder sowie Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die aufgrund ihrer Tätigkeit über ein sehr hohes kommunikatives Profil verfügen müssen.

Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Kostenübernahme für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gem. §§ 675, 670 BGB.

  • zum Seitenanfang
  • Seite drucken