Seminare für Betriebsräte


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BR 3: Vertiefung und Erweiterung der Grundlagen der Betriebsratsarbeit

Kurze Beschreibung

Umsetzung von Mitbestimmung
- mit Besuch beim Arbeitsgericht -

Seminarnummer

1105 BR3

Gebühr*

1. TN 1.490,00 €, 2. TN 1.440,00 €, weitere TN 1.400,00 €

Termin

Montag 01.09.2025, 15.00 Uhr,
bis Freitag 05.09.2025

Ort

Erfurt-Gotha

Hotel

Hotel am Schlosspark

Vollpension
p. Pers.*

880,00 €


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* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.

Informationsblatt BR 3

In diesem Seminar lernen Sie die Besonderheiten von Regelungsabrede und Betriebsvereinbarungen kennen. Außerdem erhalten Sie umfangreiche Informationen, wie Sie Ihre Rechte notfalls auch unter erschwerten Bedingungen umsetzen können.

Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede

  • Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen
  • Besondere Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsvereinbarungen
  • Abgrenzung zur Regelungsabrede und sonstige Vereinbarungen
  • Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
  • Abgrenzung zum Tarifvertrag

Durchsetzung der Beteiligungsrechte

  • Außergerichtliche Einigung
  • Das Einigungsstellenverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz
  • Das Beschlussverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Besondere Maßnahmen und Beschlussverfahren

  • Der allgemeine und besondere Unterlassungsanspruch
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Zwangsgelder und Ordnungsgelder
  • Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder

Praktische Umsetzung von Beteiligungsrechten

  • Umgang mit Widerstand
  • Einschaltung von Rechtsanwälten
  • Kostentragung
  • Prozessrisiko
  • Erarbeitung von Alternativen
  • Verhandlungstaktik

Haftung des Betriebsrates

  • Schulungskosten
  • Geheimhaltungspflichten
  • Kündigungsrisiko durch Betriebsratsarbeit
  • Bußgeld und Strafvorschriften

PRAXIS EXTRA: Besuch beim Arbeitsgericht

  • Teilnahme am Verfahren
  • Vor- und Nachbereitung der Verhandlungen
  • Fallbezogene Diskussion im Seminar

Zielgruppe: Alle Betriebsratsmitglieder, die bereits ein BR 1- und BR 2-Seminar besucht haben.

Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.

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