Seminare für Betriebsräte
BR 3: Vertiefung und Erweiterung der Grundlagen der Betriebsratsarbeit
Kurze Beschreibung
Umsetzung von Mitbestimmung
- mit Besuch beim Arbeitsgericht -
Seminarnummer
1105 BR3
Gebühr*
1. TN 1.490,00 €, 2. TN 1.440,00 €, weitere TN 1.400,00 €
Termin
Montag 01.09.2025, 15.00 Uhr,
bis Freitag 05.09.2025
Ort
Hotel
Hotel am Schlosspark
Vollpension
p. Pers.*
880,00 €
* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.
Informationsblatt BR 3
In diesem Seminar lernen Sie die Besonderheiten von Regelungsabrede und Betriebsvereinbarungen kennen. Außerdem erhalten Sie umfangreiche Informationen, wie Sie Ihre Rechte notfalls auch unter erschwerten Bedingungen umsetzen können.
Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede
- Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen
- Besondere Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsvereinbarungen
- Abgrenzung zur Regelungsabrede und sonstige Vereinbarungen
- Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Abgrenzung zum Tarifvertrag
Durchsetzung der Beteiligungsrechte
- Außergerichtliche Einigung
- Das Einigungsstellenverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz
- Das Beschlussverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Besondere Maßnahmen und Beschlussverfahren
- Der allgemeine und besondere Unterlassungsanspruch
- Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Zwangsgelder und Ordnungsgelder
- Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
Praktische Umsetzung von Beteiligungsrechten
- Umgang mit Widerstand
- Einschaltung von Rechtsanwälten
- Kostentragung
- Prozessrisiko
- Erarbeitung von Alternativen
- Verhandlungstaktik
Haftung des Betriebsrates
- Schulungskosten
- Geheimhaltungspflichten
- Kündigungsrisiko durch Betriebsratsarbeit
- Bußgeld und Strafvorschriften
PRAXIS EXTRA: Besuch beim Arbeitsgericht
- Teilnahme am Verfahren
- Vor- und Nachbereitung der Verhandlungen
- Fallbezogene Diskussion im Seminar
Zielgruppe: Alle Betriebsratsmitglieder, die bereits ein BR 1- und BR 2-Seminar besucht haben.
Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.