Seminare für Betriebsräte


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BR 3: Vertiefung und Erweiterung der Grundlagen der Betriebsratsarbeit

Kurze Beschreibung

Umsetzung von Mitbestimmung
- mit Besuch beim Arbeitsgericht -

Seminarnummer

1105 BR3

Gebühr*

1. TN 1.290,00 €, 2. TN 1.250,00 €, weitere 1.150,00 €

Termin

Montag 27.06.2022, 15.00 Uhr,
bis Freitag 01.07.2022

Ort

Münster

Hotel

Parkhotel Hohenfeld Münster

Vollpension
p. Pers. / Tag*

177,00 €


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* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.

In diesem Seminar lernen Sie die Besonderheiten von Regelungsabrede und Betriebsvereinbarungen kennen. Außerdem erhalten Sie umfangreiche Informationen, wie Sie Ihre Rechte notfalls auch unter erschwerten Bedingungen umsetzen können.

Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede

  • Zustandekommen von Betriebsvereinbarungen
  • Besondere Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsvereinbarungen
  • Abgrenzung zur Regelungsabrede und sonstige Vereinbarungen
  • Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
  • Abgrenzung zum Tarifvertrag

Durchsetzung der Beteiligungsrechte

  • Außergerichtliche Einigung
  • Das Einigungsstellenverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz
  • Das Beschlussverfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Besondere Maßnahmen und Beschlussverfahren

  • Der allgemeine und besondere Unterlassungsanspruch
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Zwangsgelder und Ordnungsgelder
  • Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder

Praktische Umsetzung von Beteiligungsrechten

  • Umgang mit Widerstand
  • Einschaltung von Rechtsanwälten
  • Kostentragung
  • Prozessrisiko
  • Erarbeitung von Alternativen
  • Verhandlungstaktik

Haftung des Betriebsrates

  • Schulungskosten
  • Geheimhaltungspflichten
  • Kündigungsrisiko durch Betriebsratsarbeit
  • Bußgeld und Strafvorschriften

PRAXIS EXTRA: Besuch beim Arbeitsgericht

  • Teilnahme am Verfahren
  • Vor- und Nachbereitung der Verhandlungen
  • Fallbezogene Diskussion im Seminar

Zielgruppe: Alle Betriebsratsmitglieder, die bereits ein BR 1- und BR 2-Seminar besucht haben.

Hinweis: Freistellung und Kostenübernahme für Mitglieder des Betriebsrates gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.

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