Seminare für Betriebsräte


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Die Schwerbehindertenvertretung

Kurze Beschreibung

Rechte und Pflichten der SBV /
Pflichten des Arbeitgebers /
Grundlagen des Schwerbehindertenrechts

Seminarnummer

SBV

Gebühr*

1-2 TN 1.190,00 €, ab 3 TN 1.150,00 €, ab 5 TN 1.100,00 €, ab 7 TN 1.050,00 € pro Person

Termin

Montag 19.11.2018, 15.00 Uhr,
bis Freitag 23.11.2018

Ort

Erfurt

Hotel

Hotel Krämerbrücke Erfurt

Vollpension
p. Pers. / Tag*

158,00 €


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* Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. gültigen Mehrwertsteuer.

Nach deutschem Recht hat die Schwerbehindertenvertretung die Aufgabe, die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen im Arbeitsleben zu vertreten.
Zu den zahlreichen Aufgaben gehören die Beratung schwerbehinderter Mitarbeiter,
die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers, ggf. auch die Durchführung einer jährlichen Versammlung schwerbehinderter Arbeitnehmer.
Dabei unterliegt die SBV gegenüber dem Arbeitgeber der gleichen persönlichen Rechtsstellung wie Mitglieder des Betriebs- bzw. Personalrats.
Um rechtssicher handeln zu können und ihren umfangreichen Aufgaben und Pflichten gerecht zu werden, benötigen die Mitglieder der SBV solides Grundwissen über die gesetzlichen Bestimmungen und die vielfältigen Leistungen, die durch verschiedene Ämtergewährt werden können.

Schwerbehinderte und Gleichgestellte *Anerkennungsverfahren *Grad der Behinderung *Beschäftigungsquote und Ausgleichsabgabe *Kündigungsschutz *Besondere Unterstützungsleistungen, z. B. technische Hilfsmittel, Arbeitsassistenz, Fortbildungen *Besondere arbeitsrechtliche Rechte und Pflichten

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) *Die Rechtsstellung der SBV *Beteiligungsrechte der SBV gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat *Die Aufgaben und Pflichten der SBV *Gesamt- und Konzern-SBV *Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat *Zusammenarbeit mit Integrationsamt, Bundesagentur für Arbeit und Sozialversicherungsträgern *Beratung und Durchsetzung der Rechte schwer¬behinderter Menschen *Abschluss einer Integrationsvereinbarung

Gesetzliche Grundlagen und Leistungen *Grundlagen des Schwerbehindertenrechts (SGB IX) *Arbeitsplatz erhaltende Maßnahmen und Wiedereingliederung nach SGB IX *Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) *Unterstützung durch den Integrationsfachdienst der Integrationsämter *Leistungen der Arbeitsagenturen und der gesetz¬lichen Rentenversicherung *Unterstützung durch den technischen Beratungsdienst *Pflichten des Arbeitgebers *Leistungen an den Arbeitgeber

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